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  Hygiene-und Verhaltensregeln im Spielbetrieb des RTTVR
 
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Tischtennisverband Rheinland/Rheinhessen

Rheinau 11, 56075 Koblenz Tel: 0261/135122, Fax: 0261/135170, Email: service@rttvr.info Homepage: www.rttvr.de

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Hygiene – und Verhaltensregeln des RTTVR für den Punktspielbetrieb

Liebe Mitglieder des RTTVR,

das Präsidium des RTTVR als Entscheidungsgremium gemäß WO A 1 hat in der Sitzung am 17.08.2020 Beschlüsse für die Durchführung der Saison 2020/2021 gefasst. In einer weiteren Sitzung am 25.08.2020 wurde die Beschlüsse angepasst und ergänzt.

Hygiene- und Verhaltensregeln des RTTVR für den Wettkampfbetrieb

Wir bitten, die nachfolgenden Hygiene- und Verhaltensregeln unbedingt zu beachten, damit alle Personen einen bestmöglichen Gesundheitsschutz erfahren und die Lockerungsmaßnahmen für unseren Sport nicht zurückgenommen werden müssen. Grundsätzlich gelten die Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen des RTTVRs. Sollten die Verordnungen und gegebenenfalls Auflagen des Landes Rheinland-Pfalz beziehungsweise der jeweiligen Hallenträgern darüber hinausgehen, sind diese zu beachten und umzusetzen. Die Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen sind vollumfänglich zu beachten und umzusetzen.

Grundsätzliches

• Jede*r Spieler*in nimmt eigenverantwortlich am Wettkampfbetrieb teil.
• Es gilt weiterhin die Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 m.
• Die Gastmannschaft muss 48 Stunden vor Spielbeginn infomiert werden, wenn

Hygienebestimmungen bestehen, die über die Hygiene- und Verhaltensregeln des RTTVRs hinausgehen.

Krankheitssymptome

Nur symptomfreie Personen dürfen am Spielbetrieb teilnehmen bzw. die Spielhalle betreten. Bei den folgenden Symptomen ist eine Teilnahme untersagt:

• Erkältung (Husten, Schnupfen, Halsschmerzen)
• Erhöhte Körpertemperatur/Fieber-Geruchs- und Geschmacksverlust
• Kontakt mit einer Person innerhalb der letzten 14 Tage, bei der ein Verdacht auf

eine SARS Covid-19-Erkrankung vorliegt oder diese bestätigt wurde.

Wir möchten auch die Mannschaftsführer*innen in die Pflicht nehmen, auf Symptome ihrer Mannschaftskollegen zu achten. Dies dient dem Selbstschutz und dem Schutz aller anderen Sportfreunde. Wir appellieren an das Fairplay aller Sportfreunde.

Koblenz, den 26.08.2020

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Dokumentation

Bei der Austragung eines Meisterschafts- oder Pokalspiels ist sicherzustellen, dass von allen anwesenden Spieler*innen beider Mannschaften und allen weiteren Personen in der Halle der Familienname, der Vorname, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer dokumentiert wird, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann (Aufbewahrung 30 Tage, danach Löschung aller Daten). Wir empfehlen dem Gastverein, dem Heimverein vorab eine Adressliste aller Spieler*innen auszuhändigen bzw. ausgefüllt mitzubringen, um den Prozess am Halleneingang zu vereinfachen.

Fahrgemeinschaften

Die gemeinsame Anreise zu Punktspielen ist grundsätzlich möglich. Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes wird empfohlen. Es gelten hier grundsätzlich die gesetzlichen Bestimmungen.

Räumlichkeiten

Die Nutzung von Umkleiden (Mund-Nasen-Schutz) und Duschen ist grundsätzlich unter Beachtung des Mindestabstandes erlaubt. Dies kann je nach Kommune allerdings unterschiedlich geregelt bzw. an ein Hygienekonzept geknüpft sein. Es wird die Anreise in Sportkleidung empfohlen.

Hygienevorschriften

Die Heimmannschaft muss eine ausreichende Menge an Desinfektionsmittel für die Reinigung der Hände bereithalten. Grundsätzlich muss das Schutz- und Hygienekonzept eingehalten werden.

Bitte halten Sie unbedingt alle bekannten Vorschriften zur Hygiene ein: • Mit dem Betreten der Halle sollten die Hände desinfiziert werden • Regelmäßiges Händewaschen
• Niesen/Husten in die Armbeuge

• Kein Händeschütteln / Abklatschen
• Kein Körperkontakt, auch nicht zwischen Trainer*innen und Spieler*innen
• Kein Anhauchen des Balles oder Abwischen des Handschweißes auf dem Tisch • Jeder Spieler nutzt seinen eigenen Schläger, sein eigenes Handtuch sowie seine

eigene Trinkflasche
• Gespielt wird mit einem Ball, der nach jedem Einzel gereinigt wird. Alternativ kann

der Ball nach jedem Einzel gewechselt werden.
• Beim Wechsel der Tischbelegung ist eine kurze Pause einzuhalten, damit ein

kontaktloser Wechsel vollzogen werden kann
• Das Spiellokal muss gut gelüftet werden
• Nach jedem Einzel sind die Tische zu reinigen.
• Der Seitenwechsel während eines Einzels erfolgt im Uhrzeigersinn um den Tisch

herum. Wenn die Mannschaftsführer sind einigen, kann ohne Seitenwechsel gespielt werden.

Mund- Nasenschutz

Spieler*innen haben, außer beim eigenen Spiel, einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Zuschauer und auch alle weiteren Personen in der Halle haben generell einen Mund- Nasenschutz zu tragen. Begründung: Im Hygienekonzept des Landes RLP für den Sport im Innenbereich (als Anhang zur aktuellen Corona-Verordnung) ist in 5 d.) folgendes festgelegt: Für die Sportausübung wurden sportartspezifische Festlegungen seitens des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und seiner Spitzenverbände auf Basis der Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz definiert, die entsprechend zu beachten sind, soweit diese einschränkendere Regelungen beinhalten. Der DTTB hat sich in seinem Handlungs- und Schutzkonzept für eine Maskenpflicht entschieden, sodass diese Regelung eingehalten werden muss.

Spieler*innen, die ein Attest haben, aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund- Nasenschutz tragen zu müssen, müssen dieses immer mit sich tragen und ggf. vorweisen.

Zuschauer

Zuschauer sind insoweit erlaubt, wenn die Abstandsregel eingehalten und die maximale Personenanzahl für die Spielstätte nicht überschritten wird. Die Anzahl der gleichzeitig in der Halle zugelassenen Personen richtet sich nach den behördlichen Vorgaben zur maximalen Personenzahl (10qm / Person und 1,5 Meter Abstand). Die Zahl der anwesenden Personen ist möglichst zu minimieren. Ist die Kapazität begrenzt, wird die Anzahl mittels einer Prioritätenfolge gesteuert (Spieler*innen, Organisator*in, Schiedsrichter*innen, Helfer*innen, Betreuer*innen, Medienvertreter*innen, Zuschauer*innen).

Begrüßung

Die Aufstellung/Spielpaarungen werden unter Einhaltung des Mindestabstandes verlesen.

Schiedsrichter*innen

Schiedsrichter*innen müssen mit Mund-Nasen-Schutz zählen. Die Mannschaftsführer können sich darauf einigen, ohne Schiedsrichter*innen und/oder ohne Zähltafeln zu spielen.

Sonstiges

Vorhandene Handtuchboxen sollten in den Ecken stehen, jeder Spieler behält während einer Spielpaarung seine Handtuchbox. Nach jedem Einzel sind die Handtuchbox und das Zählgerät zu reinigen.

Für das Präsidium

RTTVR-Präsident Felix Heinemann

Häufig gestellte Fragen & Antworten

Wann darf ich als Gastgeber vom Hausrecht Gebrauch machen und Spieler*innen der Halle verweisen?
Das Hausrecht besteht als Heimmannschaft immer (auch vor Corona war dies theoretisch auch schon denkbar). Bei einem Verweis ist ein Vermerk mit einer entsprechenden Begründung auf dem Spielbericht zwingend notwendig. Der Spielleiter bzw. die Verbandsgerichtsbarkeit werden dann prüfen, inwieweit der Verweis zu Recht erfolgt ist. Der Gastverein muss ggf. Protest einlegen, über den der Spielleiter entscheidet.

Was passiert, wenn sich eine Mannschaft bzw. ein*e Spieler*in nicht an die Regeln hält?

Wir gehen davon aus und vertrauen darauf, dass sich die Spieler aufgrund sportlicher Fairness und Respekt der eigenen und auch der Gesundheit der Mitspieler und Gegner an die Verhaltens- und Hygieneregeln gehalten wird. Wir sehen im Hinblick auf die Vernunft der Spieler*innen hier derzeit keinen Grund, Sanktionen festzusetzen.

Es sind einfach zu viele Situationen denkbar, als dass man sie in einer allgemeingültigen Vorschrift erfassen könnte. Im Extremfall kann das so weit gehen, dass eine Mannschaft den Mannschaftskampf abbricht oder erst gar nicht beginnt. Verstöße müssen zwingend auf dem Spielbericht vermerkt werden. Der Spielleiter ist in diesem Falle zuständig.

Was passiert, wenn man zum Gegner fährt und feststellt, dass die Regelungen nicht eingehalten werden (z.B. Halle zu klein etc.)?
Dieses Vergehen ist gleich zu setzen mit einer „nicht spielbereiten Halle“. In diesem Fall muss ein Protest auf dem Spielbericht mit einer Begründung vermerkt werden. Der Spielleiter bzw. die Verbandsgerichtsbarkeit werden dann prüfen, inwieweit der Protest zu Recht erfolgt ist.

Ist der Spielbericht für die Kontakterfassung ausreichend oder muss man hier eine separate Liste führen?
Es ist zwingend notwendig, die Kontaktdaten aller sich in der Halle aufhaltenden Personen auf einer separaten Liste zu erfassen. So stellt man eine schnelle Kontaktnachverfolgung und Kontaktaufnahme sicher.

Wie ist damit umzugehen, wenn parallel zum Meisterschaftsspiel noch Training in der Halle stattfindet? Müssen dann die Trainingsteilnehmer*innen auch eine Maske tragen?
Ja. Sollte ein Training parallel zum Mannschaftskampf stattfinden, müssen auch die Spieler*innen, die trainieren, einen Mund-Nasenschutz tragen, wenn Sie gerade nicht spielen. Trainierende werden in diesem Fall wie Zuschauer behandelt.

Wie soll man zwischen den „Corona-Krankheitssymptomen“ und Allergikern etc. unter- schieden?
Wie appellieren auch hier an die Vernunft und Fairness der Spieler*innen. Ein Spieler sollte mit grippeähnlichen Symptomen nicht am Spielbetrieb teilnehmen.

Im Notfall kann der Heimverein vom Hausrecht Gebrauch machen und der Person den Zugang zur Halle verwehren. Bei einem Verweis ist ein Vermerk mit einer entsprechenden Begründung auf dem Spielbericht zwingend notwendig. Der Spielleiter bzw. die Verbandsgerichtsbarkeit werden dann prüfen, inwieweit der Verweis zu Recht erfolgt ist.

Stand: 26. August 2020

 
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